W i r t s c h a f t s k a n z l e i K i r s c h Unternehmensberatung. Governance.Risk.Compliance.
W i r t s c h a f t s k a n z l e i   K i r s c h  Unternehmensberatung. Governance.Risk.Compliance.

Lieferkettensorgfalt/Menschenrechte

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist das deutsche Lieferkettengesetz. Es regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Diese Pflichten zielen darauf ab, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu vermeiden, zu minimieren und Verletzungen von Menschenrechts- oder Umweltpflichten zu beenden.

 

Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiges Gesetz, das die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten regelt. Hierzu gehören beispielsweise auch der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der UmweltSeit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Es verpflichtet die Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch für das Handeln von Vertragspartnern und weiteren Zulieferern entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen müssen Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschäden zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt auch die Einrichtung von Beschwerdekanälen für Menschen in den Lieferketten sowie regelmäßige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement fest. Ziel ist es, Menschenrechte zu stärken und nachhaltige Lieferketten zu fördern.

 

Die Risikoanalyse ist die Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements im Rahmen des Lieferkettengesetzes. Ziel ist es, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu minimieren und z. B. Verletzungen von Menschenrechts- oder Umweltpflichten zu verhindern. Es gibt zwei Arten von Risikoanalysen: die regelmäßige Risikoanalyse, die jährlich durchgeführt werden muss, und die anlassbezogene Risikoanalyse, die bei bestimmten Ereignissen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit erforderlich ist.

 

Bei Missachtung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) drohen Unternehmen Strafen von bis zu 8 Millionen Euro oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Zudem können für Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mindestens 400 Millionen Euro besitzen, Bußgelder von bis zu 2% des Jahresumsatzes verhängt werden

 

Unsere Erreichbarkeit:

Region Nord - Sitz Goldkronach:

Ruf: 09273 5028683

Am Stadtwald 21

95497 Goldkronach

Region Süd - Sitz Pegnitz/OFr.:

Ruf: 09241 4919980

Hauptstr. 15a

91257 Pegnitz

info@wirtschaftskanzlei-kirsch.de

"SICHERHEIT NEU DENKEN:

 WERTE GEMEINSAM SCHÜTZEN"

In Kooperation mit dem:

Wirtschaftsschutz  K i r s c h

www.wirtschaftsschutz-kirsch.de

In Kooperation mit der:

Wirtschaftsdetektei  K i r s c h

www.wirtschaftsdetektei-kirsch.de

In  Kooperation mit der:

Versicherungsberatung K i r s c h

www.versicherungsberatung-kirsch.de

 

Neueste Fachthemen, Artikel, Berichte & Co. auf unserer

Druckversion | Sitemap
© Wirtschaftskanzlei Kirsch