Die Geldwäscheberatung ist ein wichtiger Bereich, um Unternehmen bei der Prävention und Verhinderung von Geldwäsche zu unterstützen. Hier
sind einige Informationen dazu:
- Definition: Kriminelle nutzen Geldwäsche, um aus Straftaten erzielte Einnahmen vor dem Zugriff des Staates zu verstecken. Diese Einnahmen stehen oft in direktem
Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. Der Vorgang besteht darin, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Kriminelle nutzen Geschäftsfelder mit schwer nachvollziehbarem Geldfluss, um illegale
Einnahmen als Umsätze zu verbuchen.
- Beratungsansatz:
- Zielgruppe:
Der Geldwäschebeauftragte hat eine wichtige Funktion in Unternehmen, die unter das Geldwäschegesetz (GwG) fallen. Hier sind
einige relevante Informationen:
- Verpflichtete
Unternehmen: Viele Unternehmen und Berufsträger müssen einen Geldwäschebeauftragten bzw. einen Stellvertreter bestellen. Dazu gehören
Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Veranstalter und Vermittler von
Glücksspielen. Es gibt auch Vorgaben für bestimmte Dienstleister und Immobilienmakler.
- Aufgaben des
Geldwäschebeauftragten:
- Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften im
Unternehmen mitverantwortlich
- Er fungiert als Ansprechpartner für Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie für alle
Mitarbeiter in geldwäscherechtlichen Fragen bzw. Schulungen
- Zudem führt er Verdachtsmeldungen z. B. an die FIU durch.
- Bestellung und
Qualifikation:
Das Risikomanagement in Bezug
auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein wichtiger Aspekt für Unternehmen die dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegen. Hier sind einige relevante Informationen:
- Risikoanalyse:
- Ziel ist es, spezifische Risiken im Geschäftsbetrieb zu erfassen,
zu identifizieren, zu kategorisieren und zu gewichten
- Die Risikoanalyse berücksichtigt Faktoren wie Art und Umfang der
Geschäftstätigkeit sowie Anzeichen für potenziell höhere oder geringere Risiken.
- Sicherungsmaßnahmen:
- Auf Basis der Risikoanalyse müssen Verpflichtete individuelle
Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickeln
- Diese Maßnahmen sollen das Risiko effektiv mindern und die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen.
- Verantwortlichkeit:
- Mitglieder der Leitungsebene (z. B. Vorstand, Geschäftsführer)
sind für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement verantwortlich.