W i r t s c h a f t s k a n z l e i K i r s c h Unternehmensberatung. Governance.Risk.Compliance.
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Geldwäsche/Riskmanagement

Die Geldwäscheberatung ist ein wichtiger Bereich, um Unternehmen bei der Prävention und Verhinderung von Geldwäsche zu unterstützen. Hier sind einige Informationen dazu:

 

  1. Definition: Kriminelle nutzen Geldwäsche, um aus Straftaten erzielte Einnahmen vor dem Zugriff des Staates zu verstecken. Diese Einnahmen stehen oft in direktem Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. Der Vorgang besteht darin, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Kriminelle nutzen Geschäftsfelder mit schwer nachvollziehbarem Geldfluss, um illegale Einnahmen als Umsätze zu verbuchen. 
  2. Beratungsansatz:
  3. Zielgruppe:

 

Der Geldwäschebeauftragte hat eine wichtige Funktion in Unternehmen, die unter das Geldwäschegesetz (GwG) fallen. Hier sind einige relevante Informationen:

  1. Verpflichtete Unternehmen: Viele Unternehmen und Berufsträger müssen einen Geldwäschebeauftragten bzw. einen Stellvertreter bestellen. Dazu gehören Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen. Es gibt auch Vorgaben für bestimmte Dienstleister und Immobilienmakler.
  2. Aufgaben des Geldwäschebeauftragten:
    • Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften im Unternehmen mitverantwortlich
    • Er fungiert als Ansprechpartner für Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie für alle Mitarbeiter in geldwäscherechtlichen Fragen bzw. Schulungen
    • Zudem führt er Verdachtsmeldungen z. B. an die FIU durch.
  3. Bestellung und Qualifikation:

 

Das Risikomanagement in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein wichtiger Aspekt für Unternehmen die dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegen. Hier sind einige relevante Informationen:

 

  1. Risikoanalyse:
    • Ziel ist es, spezifische Risiken im Geschäftsbetrieb zu erfassen, zu identifizieren, zu kategorisieren und zu gewichten
    • Die Risikoanalyse berücksichtigt Faktoren wie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit sowie Anzeichen für potenziell höhere oder geringere Risiken.
  2. Sicherungsmaßnahmen:
    • Auf Basis der Risikoanalyse müssen Verpflichtete individuelle Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickeln
    • Diese Maßnahmen sollen das Risiko effektiv mindern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen.
  3. Verantwortlichkeit:
    • Mitglieder der Leitungsebene (z. B. Vorstand, Geschäftsführer) sind für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement verantwortlich.

 

 

Unsere Erreichbarkeit:

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